Wenn ich meinen Willen nicht mehr wirksam erklären kann
Grundlagen und Hinweise zur Erstellung einer Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer*in oder Bevollmächtigte*r) daran gebunden.
Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.
Die Verfügung sollte korrekt verfasst sein und muss bestimmte Angaben enthalten. Es ist daher sinnvoll, sich von fachkundigen Personen beraten zu lassen. An diesem Abend gibt der ehemalige Chefarzt des Kölner Hildegardiskrankenhauses eine Einführung in die Grundlagen einer Patientenverfügung und Hinweise zu ihrer Erstellung.
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Kursnr.: 18014
Beginn: Di., 09.10.2018, 19:00 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: Karl Rahner Akademie
Gebühr bei Voranmeldung: 8,00 € (ermäßigt 4,00 €)
Hinweis zur Anmeldung: Voranmeldung bis spätestens 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn