AUSFALL: Keine Marginalie!
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "drittes Geschlecht" vom 10. Okt 2017 - Inhalt, Begründung, Konsequenzen
DIE VERANSTALTUNG MUSS LEIDER AUSFALLEN!
Im Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem kleinen Gesetzesdetail wieder einmal grundsätzlich: Kein Mensch darf durch ein Geburts- oder Melderegister gezwungen werden, sich entweder dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen. Menschen, die 'zwischen' diesen Geschlechtern siedeln, muss die Option eines »dritten Geschlechtes« offenstehen.
Wie kam es zu diesem Urteil in Sachen »Intersexualität«, wie ist es begründet, und was bedeutet es - nicht zuletzt theologisch? Jedenfalls sollte es Anlass geben, über die normative Bedeutung des eigenen Geschlechtes für die persönliche Identitätsentwicklung nachzudenken - und zwar noch diesseits des gewohnten binären Denkens von 'entweder Frau' oder 'wirklich Mann'.
Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der »Leserinitiative Publik-Forum e.V.« durchgeführt.
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Kursnr.: 18053
Beginn: Do., 17.01.2019, 19:00 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: Karl Rahner Akademie
Gebühr bei Voranmeldung: 8,00 € (ermäßigt 4,00 €)
Hinweis zur Anmeldung: Voranmeldung bis spätestens 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
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